Die Biersteuer
Publiziert am 19.02.2015
von Christian Wieland
Steuerberater online: Erhebung und Aufkommen der Biersteuer
Steuerberater online: Erhebung und Aufkommen der Biersteuer
Gerade zu Karneval steigt der Umsatz der Brauereien stark an, aber auch außerhalb der Session erfreut sich Bier in Deutschland großer Beliebtheit. Daher soll Ihnen dieser Artikel Wissenswertes über die Biersteuer näherbringen.
Wie ist die Biersteuer entstanden?
Die Biersteuer gehört zu den so genannten Verbrauchssteuern, die den Endverbraucher belasten, der die erworbene Leistung konsumiert. Die erste Biersteuer wurde schon zur Zeit Karls des Großen erhoben. Ebenso wie die heutige Biersteuer richtete sie sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Als Stammwürze bezeichnet man die Summe aller vor der Gärung in der Würze gelösten Inhaltsstoffe aus Malz und Hopfen. Die Maßeinheit für den Stammwürzegehalt ist Grad Plato. Wie viel Grad Plato ein Bier hat, ist an der Bezeichnung „P xx“ auf einzelnen Flaschenetiketten zu erkennen.
Worauf wird die Biersteuer erhoben?
Unter die Biersteuer fallen gemäß dem Biersteuergesetz jene Erzeugnisse, die den Positionen „Bier aus Malz“ oder „Mischungen von Bier mit nichtalkoholischen Getränken“ zuzurechnen sind. Alkoholfreies Bier mit einem Alkoholgehalt bis 0,5 Volumenprozent unterliegt nicht der Biersteuer. Die Insel Helgoland und die Exklave Büsingen, die auf Schweizer Gebiet liegt, sind ebenfalls von der Biersteuer befreit. Hobbybrauer, die ihr Bier zum Eigenverbrauch selbst herstellen, müssen bis zu einer produzierten Menge von 200 Litern im Jahr keine Biersteuer zahlen; sie sind aber dennoch verpflichtet, ihre Brauerei bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Die Biersteuer entsteht mit dem Verbrauch des Bieres. Die Steuerschuldner, von denen die Steuer gefordert wird, sind die Inhaber von Brauereien und Bierlagern. Da es sich bei der Biersteuer um eine indirekte Steuer handelt, tragen die Brauereien die Steuerschuld aber nicht selbst, sondern führen sie lediglich ab und wälzen sie auf die Verbraucher ab. Beim Import von Bier entsteht die Steuerschuld mit der Empfangnahme im Inland; Steuerschuldner ist der Empfänger des Bieres.
Wie hoch ist das Aufkommen aus der Biersteuer?
Die Höhe der Biersteuer richtet sich nach dem Stammwürzegehalt des Bieres. Der Alkoholgehalt spielt dabei keine Rolle. Pro Grad Plato Stammwürze beträgt die Steuer auf den Hektoliter 0,787 Euro. Da ein Liter gewöhnliches Vollbier (z.B. Kölsch oder Pils) über einen durchschnittlichen Stammwürzegehalt von etwa 12 Grad Plato verfügt, fallen pro Liter etwa 9,4 Cent Biersteuer an. Bemessen wird die Biersteuer nach der Jahresproduktion einer Brauerei.
Für kleinere Brauereien gelten ermäßigte Steuersätze, um diese zu fördern. Über die sogenannte Biersteuermengenstaffel erhalten Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektoliter einen ermäßigten Steuersatz.
Auch wenn die Biersteuer gering ist (beispielsweise 1,9 Cent pro 0,2 Liter-Glas Kölsch), bringt sie den Bundesländern dennoch 700 Millionen Euro jährlich ein. Dazu erhebt der Staat neben der Biersteuer auch den regulären Umsatzsteuersatz auf Bier.
Wer bekommt die Einnahmen aus der Biersteuer?
Die Biersteuer wird vom Zoll, also einer Bundesbehörde erhoben, aber ihr Aufkommen steht den Bundesländern zu. Sie wird nach einem komplizierten Berechnungsverfahren verteilt.
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