Entlastungspaket Nr. 3

Wie der Staat erneut entlasten will

Schnell und spürbar soll die Hilfe des dritten #Entlastungspaket der #Bundesregierung sein. Denn aktuell steigen die Preise noch immer stark. Um das abzufedern und die Bürger zu entlasten, setzt der Staat weitere 65 Milliarden Euro ein.

Was steckt im dritten Entlastungspaket?

Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen
Während aktuell nur 90% der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geltend gemacht werden dürfen, können bereits ab 2023 (statt geplant 2025) 100% der Beiträge vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das sorgt in nächsten Jähr für rund 3,2 Milliarden Euro und 2024 um 1,8 Milliarden Euro Entlastung bei Arbeitnehmern.

Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags
Dieser beträgt zum 01.01.2023 nun1.230 Euro.

Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags
Damit sich Sparen und Investieren lohnt, steigt auch hier der Satz von 801 Euro auf 1.000 Euro.

Entfristen und Verbessern der Homeoffice-Pauschale
Für bis zu 210 Homeoffice-Tage kann ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von je 6 Euro geltend gemacht werden, maximal 1.260 Euro pro Jahr.

Inflationsausgleichsprämie
Arbeitnehmer können jetzt von ihren Arbeitgebern bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Prämie von bis zu 3.000 Euro erhalten.

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Zum 01.01.2023 steigt auch hier der Betrag um 252 Euro auf 4.260 Euro.

Fördern des Ausbaus von Photovoltaikanlagen
Um auch die nachhaltige Energiegewinnung nicht aus dem Blick zu verlieren, gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer für Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen sowie die Ertragssteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen.

Spitzenausgleich für energieintensive Unternehmen
Dieser wird bei bei Strom- und Energiesteuern um ein weiteres Jahr verlängert.

Sollten Sie noch Fragen zu dem Thema haben, steht Ihnen unser Team gern jederzeit zur Verfügung.

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