Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Kaum selbständig, erhalten Sie erste Post vom Finanzamt: Den mittlerweile 6-seitigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Doch auf welche Punkte im Fragebogen kommt es wirklich an? Und welche Fallstricke gilt es zu beachten? Wir wollen dem Fragebogen mal Seite für Seite etwas genauer auf den Grund gehen...
Seite
Seite 1
Seite 1: Allgemeine Angaben (I. Teil): Auf der ersten Seite des Fragebogens geht es unter den Punkten 1.1 bis 1.3 zunächst einmal um allgemeine Angaben zu Ihrer Person, Ihrem Ehegatten und Ihren Kindern. Unter 1.4 können Sie zudem eine Bankverbindung angeben, unter welcher sämtliche Steuererstattungen (privat und geschäftlich) erfolgen sollen. Tipp: Sofern Sie ein reines Geschäftskonto führen, ist es oftmals ratsam, nur betriebliche Steuererstattungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) auf das Geschäftskonto auszahlen zu lassen und für private Steuern (Einkommensteuer) Ihr Privatkonto anzugeben. In diesem Fall ist auf Seite 1 keine Eintragung vorzunehmen. Stattdessen erfolgen getrennte Eintragungen oben auf Seite 2.
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Seite 2

Seite 2: Allgemeine Angaben (II. Teil): Auf Seite 2 geht es zunächst mit allgemeinen Angaben zu Ihrer Bankverbindung, eines eventuellen steuerlichen Beraters bzw. eines Empfangsbevollmächtigten weiter. Unter Punkt 2 folgen dann Angaben zu Ihrem Unternehmen. Hier ist die Art Ihrer selbständigen Tätigkeit (am besten laut Gewerbeanmeldung) und die Anschrift des Unternehmens anzugeben. Tipp: In Zeile 37 kann dem Finanzamt mit entsprechender Teilnahmeerklärung eine Einzugsermächtigung erteilt werden. So können Sie verspätete Zahlungen und damit verbundene Säumniszuschläge verhindern. Die Einzüge sollten später jedoch immer auf Richtigkeit überprüft werden!

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Seite 3
Seite 3: Angaben zum Unternehmen: Hier werden allgemeine Angaben zu Ihrem Unternehmen abgefragt: Bestehen mehrere Betriebsstätten? Sind Sie Mitglied der Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammer? Ist Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen (ja falls Rechtsform: e.K.)? Wie wurde gegründet (i.d.R. Neugründung)? Zu welchem Zeitpunkt erfolgte die Gründung (lt. Gewerbeanmeldung)? Wichtig: Sofern Sie Ihr Unternehmen nicht als Kleinunternehmer ausüben, müssen Sie ab dem Zeitpunkt der Gründung monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen! Diese können Sie bequem mit unserem Buchhaltungsprogramm erstellen.
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Seite 4
Seite 4: Vorauszahlungen, Gewinnermittlung und Angestellte: Auf Seite 4 geht es unter Punkt 3 mit der Angabe Ihrer voraussichtlichen Einkünfte weiter. Um hohe Steuervorauszahlungen und damit verbundene Minderliquidität gerade in der Startphase zu vermeiden, sollten die Einkünfte zunächst moderat geschätzt werden. Bei einem Gewinn von bis zu ca. 8.000 € bei Alleinstehenden bzw. ca. 16.000 € bei Ehegatten werden zunächst keine Vorauszahlungen festgesetzt. Wird ein Business Plan mit eingereicht, müssen die prognostizierten Einkünfte jedoch übereinstimmen! Punkt 4 befasst sich mit der Form der Gewinnermittlung. Hier sollte grundsätzlich die einfache Form der Einnahmenüberschussrechnung gewählt werden. Unter Punkt 5 kann eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG beantragt werden. Diese benötigen Sie zwingend, wenn Sie Bauleistungen ausüben! Punkt 6 ist nur relevant, sofern Sie bereits zu Beginn Ihrer Selbständigkeit Arbeitnehmer beschäftigen. Hier erfolgt daher in der Regel keine Eintragung.
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Seite 5
Seite 5: Angaben zur Umsatzsteuer Ab Punkt 7.1 - bereits unten auf Seite 4 - müssen Sie Angaben zum Thema Umsatzsteuer vornehmen. Hierbei geht es insbesondere um die Thematik Kleinunternehmer: ja oder nein? Liegt der voraussichtliche Jahresumsatz unter 17.500€ besteht hier ein Wahlrecht. Insoweit wird auf unseren Blogbeitrag zu den Vor- und Nachteilen des Kleinunternehmers verwiesen. Die Angaben im Fragebogen sind zwar nicht bindend, sollten aber dennoch in sich stimmig sein. Insbesondere die Umsatzprognose kann hier sonst schnell (falls > 17.500€) zum K.O.-Kriterium für die Kleinunternehmerregelung werden. In der Mitte von Seite 5 (Punkte 7.5 und 7.6) geht es um die Frage, ob ggfs. Steuerbefreiungen vorliegen bzw. Umsätze zum ermäßigten Steuersatz von 7% ausgeübt werden. Unter Punkt 7.7 sollte - sofern nicht ohnehin Kleinunternehmer - ein Antrag auf Istversteuerung gestellt werden. Der Antrag bewirkt, dass Sie die Umsatzsteuer aus Ihren erbrachten Leistungen erst dann an das Finanzamt abführen müssen, wenn Ihre Kunden auch tatsächlich gezahlt haben. Später erfassen Sie dann in Ihrer Online-Buchhaltung entsprechend nur die tatsächlich vereinnahmten Zahlungen. Ihre Umsatzsteuervoranmeldung wird vom Programm automatisch erstellt. Ebenfalls empfiehlt es sich zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen einen Antrag auf Dauerfristverlängerung zu stellen. Hierdurch verlängert sich die Abgabefrist um jeweils einen Monat. Der Antrag muss jedoch zusätzlich auf einem seperaten Vordruck (USt 1 H) oder elektronisch über Elster gestellt werden. Als Letztes kann unter Punkt 7.9 noch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt werden. Diese ist notwendig, falls Umsätze innerhalb der EU ausgeführt bzw. innerhalb der EU Waren eingekauft werden. Die USt-IDNr. kann jedoch auch später noch bequem über das BZSt-Portal beantragt werden. Seite 6: Unterschrift - geschafft! Fazit: Lassen Sie sich von der Vielzahl an Fragen nicht abschrecken! Richtig interessant und auch rechtlich relevant wird der Fragebogen eigentlich erst auf den Seiten 4 und 5, da es hier u.a. um Ihre einkommensteuerliche (Vorauszahlungen ja oder nein?) und umsatzsteuerliche Einordnung (Kleinunternehmer ja oder nein?) geht. Wichtig ist jedoch zu wissen, dass ein falsches Ausfüllen des Bogens zwar Komplikationen verursachen kann, jedoch niemals bindend in seiner rechtlichen Einordnung ist!
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