Steuerberater online: Anforderungen an Manipulationsschutz sollen deutlich steigen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Gesetzesentwurf für ein „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vorgelegt, mit dem die Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen sichergestellt werden soll.
Was ist ein digitales Kassensystem?
Die korrekte Aufzeichnung von Kasseneinnahmen spielt eine große Rolle in der Buchführung und Bilanz von Unternehmen. Zur Führung der Kasse kann der Unternehmer zwischen digitalen Kassen oder offenen Ladenkassen wählen. Ein digitales Kassensystem ist ein System, das die betreffenden Artikel elektronisch erfasst. Unterlagen, die mit Hilfe einer Kasse erstellt worden sind, müssen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufbewahrt werden. Illegale Veränderungen an einem digitalen Kassensystem können insbesondere durch den Einsatz von Manipulationssoftware vorgenommen werden.
Was ist eine offene Ladenkasse?
Eine offene Ladenkasse ist eine Barkasse, die ohne technische Unterstützung geführt wird. Im Fall einer offenen Ladenkasse muss täglich ein Kassenbericht geführt werden, der es ermöglicht, die Tageseinnahmen rechnerisch zu ermitteln.
Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen
Ziel des Gesetzesentwurfs ist, die Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen sicherzustellen. Die geplanten Anforderungen an digitale Kassensysteme finden sich in vergleichbarer Form bereits in den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Hersteller digitaler Kassensysteme müssen künftig eine Zertifizierung vorweisen können. Die konkreten Anforderungen an die technische Sicherheit für die Hersteller der Kassensysteme legt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik noch fest. Ferner soll eine sogenannte „Kassennachschau“ eingeführt werden, die auch im Fall einer offenen Ladenkasse möglich sein soll. Im Rahmen dieser Kassenschau darf das Finanzamt ohne vorherige Ankündigung in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen prüfen. Werden im Zuge der Kassennachschau Unstimmigkeiten festgestellt, darf zu einer steuerlichen Außenprüfung übergegangen werden. Während einer Kassennachschau ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ausgeschlossen, falls der Prüfer sich ausgewiesen hat. Der Gesetzesentwurf soll für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2018 gelten. Schätzungsweise 2,1 Millionen Geräte werden betroffen sein.
Welche Voraussetzungen sollen digitale Kassensysteme erfüllen?
Zukünftig sollen digitale Kassensysteme durch eine elektronische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Jeder Geschäftsvorfall soll einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufgezeichnet werden, auf einem Speichermedium gesichert werden und für Nachprüfungen verfügbar gemacht werden können. Für jeden Geschäftsvorfall muss eine sogenannte „Transaktion“ erstellt werden, die folgende Mindestelemente enthält:
- Zeitpunkt des Beginns,
- eindeutige, fortlaufende Transaktionsnummer,
- Art des Vorfalls,
- Daten des Vorfalls,
- Zahlungsart,
- Zeitpunkt des Ende oder des Abbruchs des Vorfalls,
- Prüfwert.
Geplante Sanktionen des Gesetzesentwurfes
Der maximale Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das geplante Gesetz wurde von 5.000 auf 25.000 Euro erhöht. Zudem wurden neue Tatbestände geschaffen, die die Steuerverkürzung oder das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile ahnden.