Steuerberater online: Kosten für Schneeräumung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
Steuerberater online: Kosten für Schneeräumung als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können Aufwendungen für Winterdienst zumindest teilweise als sogenannte „
haushaltsnahe Dienstleistung“ bei der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Dies gilt auch dann, wenn die Schneebeseitigung auf einem öffentlichen Gehweg vor dem Haus erfolgt.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Der Begriff des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Als „haushaltsnah“ werden Leistungen bezeichnet, die eine gewisse Nähe zur Haushaltsführung aufweisen und gewöhnlich auch durch Familienmitglieder durchgeführt werden können, wie z.B. Putzen, Waschen, Betreuung von Kindern,
Pflegebedürftigen oder
Haustieren. Zwischen
Ehegatten oder Eltern und Kindern im Haushalt ist ein Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich ausgeschlossen.
Welche Kosten sind absetzbar?
Steuerlich absetzbar sind nur die Arbeits- und Anfahrtskosten des Räumdienstes. Materialkosten wie beispielsweise für Streusalz, können dagegen nicht bei der Steuer berücksichtigt werden.
Wer darf die Kosten steuerlich geltend machen?
Sowohl Eigentümer als auch Mieter, die für die Schneebeseitigung auf privaten oder öffentlichen Wegen zahlen, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Steuerpflichtige für die Tätigkeiten eine
Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt ist. Die Rechnungsbelege müssen aufbewahrt und auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden können. Sind die Aufwendungen bereits als Werbungskosten, Betriebsausgabe, Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden, können die Steuerermäßigungen nicht in Anspruch genommen werden.
Unter welchen Voraussetzungen sind die Kosten absetzbar?
Der Arbeitgeber muss eine natürliche Person sein. Tätigkeiten im Privathaushalt, die von einem Unternehmen durchgeführt werden, zählen nicht zu den haushaltsnahen Beschäftigungen. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Schneeräumdienst eine Rechnung ausstellt und der Rechnungsbetrag auf dessen Konto überwiesen wird.
In welcher Höhe sind die Kosten absetzbar?
Insgesamt können für solche Dienstleistungen 20 Prozent der Aufwendungen bis zu einer Obergrenze steuerlich berücksichtigt werden. Bei einem
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis bis 450 Euro Monatsverdienst können 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 510 Euro im Jahr abgezogen werden.
Bei einer voll sozialversicherungspflichtig beschäftigten Haushaltshilfe können ebenfalls 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro im Jahr von der Einkommensteuer abgezogen werden. Haben die Voraussetzungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis nicht das gesamte Jahr vorgelegen, so muss der jeweilige Höchstbetrag für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen nicht verfüllt waren, um ein Zwölftel gemindert werden. Um die Zahlungen nachweisen zu können, muss das Arbeitsentgelt per Überweisung gezahlt werden.
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