2,30 € für einen Liter Diesel? Gas um 114 % und Strom sogar um 177 % teurer?
Das ist aktuell leider die Realität!
Doch der Bund plant Steuerzahlende mit einigen Maßnahmen und Anpassungen zu entlasten.
Das beinhaltet der aktuelle Entwurf zum Steuerentlastungsgesetz 2022:
- Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschalbetrags bei der Einkommensteuer um 200 € auf 1.200 € rückwirkend zum 1.1.2022
Das heißt, dass 2022 Werbungskosten jetzt pauschal von 1.200 € ganz ohne Nachweise von der Steuer absetzbar sind. - Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 € um 363 € auf 10.347 € rückwirkend ab dem 1.1.2022
Der Grundfreibetrag gibt an, ab welcher Jahreseinkommensgrenze pro Steuerzahler überhaupt erst Einkommenssteuer anfällt. Seit 2020 hat sich der Betrag von 9.408 € für Ledige bzw. 18.816 € für Verheiratete (bei gemeinsamer Veranlagung) kontinuierlich erhöht auf jetzt aktuell geplante 10.347 € für Singles bzw. 20.694 € für Ehepaare. - Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1.1.2022 auf 38 Cent
Wer durch steigende Kosten im Bereich Mobilität belastet wird, profitiert von der vorgezogenen Erhöhung der Fernpendlerpauschale. Bei langen Wegen ab 21 Kilometern können nun 3 Cent mehr (Anhebung von 35 auf 38 Cent) pro Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.
Was das für Sie an steuerlicher Ersparnis bedeuten kann? Gerne geben wir Ihnen eine Auskunft darüber.