Steuerberater online: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Steuerberater online: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Auch Rentner können einkommensteuerpflichtig sein. Wann ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss und welche Besonderheiten gegenüber anderen Steuerpflichtigen in diesem Fall zu beachten sind, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wieso müssen einige Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Seit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes am 1. Januar 2005 werden immer mehr Rentner aufgefordert, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Zudem müssen gesetzliche und private Versicherer seit 2009 melden, wie viel Rente von 2005 bis 2009 jedem einzelnen Rentner ausgezahlt wurde.
Das Alterseinkünftegesetz sieht die schrittweise Einführung einer sogenannten „nachgelagerten Besteuerung“ vor. Das bedeutet, dass die Aufwendungen für die Altersvorsorge während der Erwerbsjahre zunehmend steuerfrei werden. Dafür werden aber später während des Rentenbezuges die Renteneinkünfte besteuert. In der Regel ist die nachgelagerte Besteuerung der Rente von Vorteil, denn die Aufwendungen für die Altersvorsorge verringern die Steuerbelastung während der Erwerbsjahre. Beim Bezug der Altersrente sind die Einnahmen üblicherweise geringer als während des Erwerbslebens und damit auch der Steueranteil auf die Rente.
Die Rentenbesteuerung betrifft übrigens neben den Altersrenten auch die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und die Hinterbliebenenrenten.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung abgeben müssen etwa Rentner, deren Einkünfte im Jahr 2014 über dem Grundfreibetrag von 8.354 Euro (Ehepaare: 16.708 Euro) plus diverser Pauschalabzüge liegen.
Eine Erklärungspflicht trifft auch Ehepaare, bei denen einer von beiden noch berufstätig ist. Auch Ruheständler, die Zusatzeinkünfte wie
Mieten,
Kapitalerträge oder Betriebsrenten kassieren, müssen eine Steuererklärung abgeben.
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bedeutet noch nicht, dass auch tatsächlich Einkommensteuer zu zahlen ist! Einkommensteuer müssen Rentner nur dann zahlen, wenn sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen über dem Grundfreibetrag in Höhe von 8.354 Euro für Alleinstehende bzw. 16.708 Euro für Ehepaare liegen. Unterhalb dieser Beträge fällt keine Steuer an.
Wie werden steuerpflichtige Renteneinkünfte ermittelt?
Für Rentner ist bei der Erstellung der Steuererklärung vor allem die Anlage R wichtig, denn hier wird die steuerrechtlich relevante Rente eingetragen. Um nicht alle Bescheinigungen der Rentenversicherung zusammentragen zu müssen, können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos eine Bescheinigung über die gezahlte Rente erhalten. Deren Zahlen können Sie dann in Ihre Steuererklärung übernehmen. Wie bei allen Steuerzahlern kommen zur Einkommensteuer noch 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu.
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro jährlich. Bei Nachweis akzeptiert das Finanzamt auch weitere Werbungskosten, wie beispielsweise Steuerberatungskosten, Rechtsberatungs- und Prozesskosten zur Klärung von Ansprüchen oder Kontoführungsgebühren, die auf Rentenüberweisungen entfallen.
Rentner mit anderen Einkünften als Rentenbezügen, zum Beispiel
Miet- oder
Zinseinkünfte, die das 64. Lebensjahr bereits vollendet haben, erhalten automatisch einen Altersentlastungsbetrag. Dieser beträgt je nach Alter gestaffelt bis zu 1.900 Euro. Steuerliche Vorteile werden auch Rentnern gewährt, die im Heim untergebracht oder behindert sind oder eine Haushaltshilfe haben. Von der Krankenkasse nicht erstattete Arzneimittel werden ebenfalls steuerlich anerkannt, ebenso wie Heilmittel, Hilfsmittel (Hörgerät, Prothesen) sowie Krankenhaus- und Kuraufenthalte.
Was geschieht bei einer Nichtabgabe der Steuererklärung?
Die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung des Vorjahres ist grundsätzlich der 31. Mai des laufenden Jahres. Eine Einkommensteuererklärung kann aber auch bis zu sieben Jahre später rückwirkend für frühere Jahre vom Finanzamt eingefordert werden.
Sofern trotz Pflicht zur Abgabe keine Steuererklärung eingereicht wird, tritt eine Verjährung grundsätzlich erst nach sieben Jahren ab dem Veranlagungsjahr ein. Eine Nichtabgabe kann den Tatbestand der
Steuerhinterziehung erfüllen. In diesem Fall tritt eine Verjährung sogar erst viel später ein. Bei einer Steuernachzahlung für frühere Jahre werden noch Nachzahlungszinsen von 6 % p. a. festgesetzt. Sind Sie nicht sicher, ob für Sie eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht, ist eine Beratung durch einen Steuerberater günstig.
Sollten Sie eine Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung von Ihrem Finanzamt erhalten, führt das zu einer Abgabepflicht. Bei Nichtabgabe kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Diese Schätzung führt in der Regel zu einer höheren Steuer als der eigentlich festzusetzenden.
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