Steuerberater online: Hochzeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Steuerberater online: Hochzeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen
Der Mai ist der bei weitem beliebteste Monat für Eheschließungen. Daher widmet sich dieser Artikel den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Hochzeitskosten und erläutert, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten absetzbar sind.
Wie können Hochzeitskosten steuerlich berücksichtigt werden?
Grundsätzlich sind bei der Einkommensteuer die Kosten für eine Hochzeit– im Gegensatz zu den
direkten Kosten einer Scheidung – nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Die unmittelbaren Kosten einer Scheidung können nach dem Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn sie unvermeidbar sind. Die Kosten für eine Hochzeit dagegen erfüllen ebenso wie
Scheidungsfolgekosten der richterlichen Ansicht nach das Erfordernis der Unvermeidbarkeit nicht. Sie gelten als Kosten der privaten Lebensführung und sind daher nicht abzugsfähig. Das gilt auch, wenn die Ehegatten aus verschiedenen Staaten stammen und ihnen deshalb im Gegensatz zu Ehepaaren derselben Staatsangehörigkeit zusätzliche Eheschließungskosten entstehen.
Hochzeitskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen
Dennoch gibt es eine Möglichkeit, zumindest einen Teil der Kosten für die Hochzeitsfeier steuerlich abzusetzen, denn für bestimmte Leistungen, die in einem privaten Haushalt erbracht werden, kann eine Steuerermäßigung beantragt werden. Begünstigt sind dabei solche Aufwendungen, die eine Nähe zur Haushaltsführung aufweisen oder damit im Zusammenhang stehen, sogenannte „
haushaltsnahe Dienstleistungen“. Hierfür können 20 % der Aufwendungen bis zu 20.000 Euro, höchstens also 4.000 Euro im Jahr, von der Einkommensteuer abgezogen werden.
Was sind „haushaltsnahe Dienstleistungen“?
Der Begriff der haushaltsnahen Dienstleistungen ist gesetzlich nicht eindeutig definiert. Als „haushaltsnah“ wird eine Dienstleistung bezeichnet, wenn sie eine haushaltsnahe Tätigkeit zum Gegenstand hat. Klassische Tätigkeiten dieser Art im Zusammenhang mit einer Hochzeit sind beispielsweise die Zubereitung von Mahlzeiten sowie die Reinigung der Wohnung oder des Hauses. Neben der Zubereitung der Speisen ist auch das Servieren des Essens, das Abräumen und die Reinigung des Geschirrs steuerlich begünstigt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten sind zwei Dinge zu beachten: Zum einen ist nur der Arbeitsanteil begünstigt, nicht aber Materialkosten. Zum anderen muss die Tätigkeit im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn für einen Abend mit Gästen ein Koch nach Hause bestellt wird, der alle Speisen frisch in der Küche der Gastgeber zubereitet.
Damit das Finanzamt die Ausgaben anerkennt, müssen auch formelle Voraussetzungen erfüllt sein. Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Steuerpflichtige für die Tätigkeiten eine Rechnung erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers, nicht bar, erfolgt ist. Die Arbeitsleistung, die im Haushalt des Gastgebers erbracht wurde, muss gesondert in der Rechnung ausgewiesen werden. Arbeitsleistungen, die im Unternehmen erbracht wurden, die Anlieferung sowie Einkaufskosten müssen ebenfalls gesondert ausgewiesen und für die Steuererklärung herausgerechnet werden. Die Rechnungsbelege müssen aufbewahrt und auf Verlangen dem Finanzamt vorgelegt werden können.
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