- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
- das Ausstellungsdatum (=Rechnungsdatum)
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
- die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
- den Zeitpunkt der Leistung
- den Netto-Rechnungsbetrag; eventuell aufgeschlüsselt nach unterschiedlichen Steuersätzen
- den jeweils anzuwendenden Steuersatz mit dem entsprechendem Steuerbetrag
Welche Angaben gehören in eine ordnungsgemäße Rechnung?
In diesem Beitrag dreht sich alles um Rechnungen. Das Thema ist für alle Selbständigen und gerade für unerfahrene Gründer von großer Bedeutung. In der Praxis drohen hier einige Tücken und es kann leider auch schnell teuer werden...
Warum ist das Thema so wichtig?
Zum einen ist man als Unternehmer selbst verpflichtet, korrekt - dh. den gesetzlichen Vorschriften entsprechend - abzurechnen. Hierzu muss man gegenüber anderen Unternehmern (und bei Leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken auch gegenüber Privatpersonen) für erbrachte Leistungen innerhalb von sechs Monaten nach Leistungserbringung zwingend ein ordnungsgemäße Rechnung erstellen. Ist die Rechnung fehlerhaft, können dem Kunden Nachteile entstehen. Dies sorgt ungewollt für Ärger und führt im schlimmsten Fall sogar zu Schadensersatzansprüchen.
Mindestens genau so wichtig wie die eigene Rechnung ist jedoch auch die Überprüfung der Pflichtangaben bei Rechnungen anderer Unternehmer. Ist die erhaltene Rechnung fehlerhaft und lässt man diese nicht berichtigen, drohen hier sonst selbst sehr große Nachteile (s.u.).
Welche Angaben müssen vorhanden sein?
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Angaben beinhalten:
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