Handelsregister

Das Handelsregister macht wesentliche Rechtstatsachen öffentlich

Das Handelsregister informiert frei zugänglich über wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen.

Was ist das Handelsregister?

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis über Rechtstatsachen im Bereich des Handelsrechtes, wie z.B. die Firma oder die Erteilung einer Prokura. Die rechtlichen und technischen Grundlagen des Handelsregisters sind im Handelsgesetzbuch und in der Handelsregisterverordnung geregelt. Das Handelsregister besteht aus einer Abteilung A für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und rechtsfähige wirtschaftliche Vereine und einer Abteilung B für Kapitalgesellschaften.

Das Handelsregister ist öffentlich, jedem ist die kostenlose Einsicht online gestattet; Abfragen und Ausdrucke sind allerdings kostenpflichtig. Sind Dokumente nur in Papierform vorhanden, kann die elektronische Übermittlung nur für solche Schriftstücke verlangt werden, die weniger als zehn Jahre zuvor beim Handelsregister eingereicht wurden. Von den zum Handelsregister eingereichten Schriftstücken, die nur in Papierform vorliegen, kann allerdings eine (ebenfalls kostenpflichtige) Abschrift gefordert werden.

Die in das Handelsregister eingetragenen Daten werden zudem auch in das Unternehmensregister überführt. Außerdem macht das zuständige Gericht die Eintragungen in das Handelsregister in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem in chronologischer Reihenfolge bekannt.

Welche Informationen enthält das Handelsregister?

Das Handelsregister enthält unter anderem Informationen über:

  • Firma
  • Sitz
  • Niederlassung und Zweigniederlassungen
  • den Gegenstand des Unternehmens
  • vertretungsberechtigte Personen
  • die Rechtsform des Unternehmens
  • Kommanditisten und
  • das Grund- oder Stammkapital

Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2005 müssen ihren Jahresabschluss online beim Handelsregister einreichen. Für die Geschäftsjahre ab 2006 ist der Jahresabschluss online beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen.

Zu unterscheiden ist bei der Eintragung ins Handelsregister zwischen eintragungsfähigen und eintragungspflichtigen Tatsachen: Eintragungsfähige Tatsachen können, müssen aber nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Ein Beispiel hierfür ist die Eintragung eines Kannkaufmanns in das Handelsregister. Eintragungspflichtige Tatsachen müssen dagegen zwingend ins Handelsregister eingetragen werden, ein Versäumnis wird in diesem Falle mit Zwangsgeld geahndet. Das einzelne Zwangsgeld darf dabei den Betrag von fünftausend Euro nicht übersteigen. Eine eintragungspflichtige Tatsache ist beispielsweise die Eintragung der Firma eines Istkaufmannes in das Handelsregister.

Außerdem werden konstitutive und deklaratorische Eintragungen unterschieden: Bei konstitutiven Eintragungen wird die Rechtstatsache erst mit der Eintragung überhaupt wirksam. Hier ist wiederum die Eintragung des Kannkaufmanns ein Beispiel, der erst durch die Eintragung als Kaufmann gilt. Dagegen entsteht bei deklaratorischen Eintragungen die Rechtstatsache unabhängig von der Eintragung, wie z.B. bei der Eintragung des Istkaufmanns , der auch ohne Eintragung Kaufmann ist.

Die Eintragungen in das Handelsregister werden wirksam, sobald sie in den Datenspeicher aufgenommen worden sind und auf Dauer inhaltlich unverändert wiedergegeben werden können.

Welchem Zweck dient das Handelsregister?

Das Handelsregister soll Tatsachen offenlegen, die für den Handelsverkehr bedeutsam sind. Dabei kommt es für den Rechtsverkehr auf den Inhalt des Handelsregisters an: Jeder kann sich auf den Inhalt des Handelsregisters verlassen, selbst wenn dieser nicht den Tatsachen entspricht.

Wo wird das Handelsregister geführt?

Das Handelsregister wird gemäß § 8 des Handelsgesetzbuches bei den Amtsgerichten für den jeweiligen Bezirk in elektronischer Form geführt. Zudem ist es kostenlos online einsehbar. Auch sämtliche Anmeldungen sind elektronisch einzureichen. Dafür muss eine qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz verwandt werden. Für Eintragungen in das Handelsregister werden Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz erhoben.