Begriffe und Methoden der Abschreibungen

Abschreibungen spielen eine wesentliche Rolle in Buchführung und Jahresabschluss. Dieser Artikel soll Ihnen daher einen Überblick über die verschiedenen Arten von Abschreibungen geben. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Begriffen und Methoden finden Sie in den verlinkten Artikeln.

Was sind Abschreibungen?

Unternehmen benötigen für den Geschäftsbetrieb Güter des Anlagevermögens, die über mehrere Jahre (die sogenannte „technische Nutzungsdauer “) genutzt werden können. Diese langlebigen Güter (z.B. Geschäftseinrichtung, Computer usw.) unterliegen in der Regel einem Werteverzehr, dessen Ursache beispielsweise in der technischen Überalterung von elektronischen Geräten oder im natürlichen Verschleiß von Maschinen liegt. Unternehmen müssen daher die Dauer der wirtschaftlich sinnvollen Nutzung (die sogenannte „wirtschaftliche Nutzungsdauer “) des Gutes schätzen, welche in der Regel geringer ist als die technische Nutzungsdauer, und den eintretenden Werteverlust auf die Jahre der Nutzung verteilen. Die Wertminderungen der Güter werden dann in den einzelnen Geschäftsjahren in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand und in der Kostenrechnung als Kosten ausgewiesen.

Arten von Abschreibungen: Kalkulatorisch, handelsrechtlich, steuerrechtlich

Häufig werden kalkulatorische Abschreibungen und handelsrechtliche Abschreibungen unterschieden. Kalkulatorische Abschreibungen werden für unternehmensinterne Berechnungen vorgenommen und erscheinen nicht in Buchführung und Jahresabschluss. Bei kalkulatorischen Abschreibungen werden häufig die Wiederbeschaffungswerte eines Gutes als Abschreibungsgrundlage angesetzt. Handelsrechtliche Abschreibungen dagegen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und im Jahresabschluss entsprechend auszuweisen. Die handelsrechtlichen Abschreibungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes anzusetzen und werden über eine theoretische Nutzungsdauer abgeschrieben. Diese Nutzungsdauer wird durch Tabellen vorgegeben. Da das Handelsrecht und das Steuerrecht zum Teil unterschiedliche Abschreibungsmethoden vorsehen, können sich Unterschiede in der Höhe der handels- und der steuerrechtlichen Abschreibungen ergeben. Die steuerrechtliche Abschreibung wird Absetzung für Abnutzung (kurz: AfA) genannt.

Abschreibungsmethoden

Im Handels- und im Steuerrecht existieren unterschiedliche Abschreibungsmethoden. Details und Beispielrechnungen zu den einzelnen Methoden finden Sie in den verlinkten Artikeln.

  • Lineare Abschreibung : Bei diesem Verfahren werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes gleichmäßig auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt.
  • Degressive Abschreibung : Die degressiven Abschreibungsmethoden gehen davon aus, dass der Werteverzehr allein vom Zeitablauf abhängt und von Periode zu Periode abnimmt.
  • Progressive Abschreibung : Die progressiven Abschreibungsverfahren gehen davon aus, dass das Ausmaß des Werteverzehrs von Periode zu Periode zunimmt.
  • Mengenorientierte Abschreibung : Im Gegensatz zu den vorgenannten Abschreibungsverfahren, die auf der Annahme basieren, dass allein der Zeitablauf den Werteverzehr eines Wirtschaftsgutes bedingt, liegt der mengenorientierten Abschreibungsmethode die Annahme zugrunde, dass der Nutzungsverschleiß den Werteverzehr herbeiführt.

Abschreibungen auf Umlaufvermögen

Neben dem Anlagevermögen wird in Jahresabschluss und Bilanz auch das Umlaufvermögen ausgewiesen, zu dem unter anderem auch Forderungen gehören. Auch Forderungen müssen bisweilen abgeschrieben werden, beispielsweise wegen Insolvenz eines Kunden. Dabei sind drei Verfahren möglich:

  1. Einzelbewertung: Dabei werden die Forderungen auf ihren tatsächlichen Wert untersucht und mögliche Verluste nach der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage der Kunden bemessen.
  2. Pauschalbewertung: Anhand von Erfahrungswerten aus den Zahlungsausfällen der Vergangenheit und des Bestandes an offenen Forderungen kann ein Unternehmen die Höhe der voraussichtlichen zukünftigen Forderungsausfälle schätzen.
  3. Gemischtes Bewertungsverfahren aus Einzel- und Pauschalbewertung: Bei einem Teil der Forderungen, häufig wertmäßig größere Forderungen, deren Zahlungseingang in voller Höhe nicht mehr gewährleistet zu sein scheint, wird die Einzelbewertung angewandt. Die restlichen Forderungen, häufig eine Vielzahl wertmäßig kleinerer Außenstände, werden pauschal wertberichtigt.

Zuschreibungen

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Zuschreibung bei Wirtschaftsgütern möglich. Dabei erhöht sich der Buchwert eines Wirtschaftsgutes gegenüber dem Vorjahr. Diese Zuschreibung darf jedoch nie den Buchwert überschreiten, der sich bei üblicher Abschreibung ergeben würde. Daher kommen Zuschreibungen nur nach außerplanmäßigen Abschreibungen in Betracht, die durch die Zuschreibung wieder rückgängig gemacht werden (sogenannte „Wertaufholung“).