Bürgerliches Gesetzbuch
Die Grundlage des Privatrechts
Das Bürgerliche Recht, abgekürzt als BGB, ist der Teil des Privatrechts, der die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtsteilnehmern regelt. Dabei gilt als Bürger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches jeder einzelne Mensch, der Begriff ist also nicht im Sinne von „Staatsbürger“ zu verstehen.
Geschichte des Bürgerlichen Gesetzbuches
Bis zum 19. Jahrhundert existierten in Deutschland unterschiedliche Privatrechtsordnungen nebeneinander, wie beispielsweise französisches, preußisches, bayrisches oder römisches Recht. Dieser „Flickenteppich“ widersprach zum einen dem erwachenden Nationalgefühl, vor allem aber behinderte er Industrie, Handel und Verkehr. Um die Jahrhundertmitte existierte zwar bereits ein einheitliches Wechsel- und Handelsrecht, eine Vereinheitlichung des Bürgerlichen Rechts wurde jedoch erst 1871 durch den Zusammenschluss der deutschen Staaten zum Deutschen Reich möglich. Am 1. Januar 1900 trat schließlich das Bürgerliche Gesetzbuch in Kraft.
Inhalt des Bürgerlichen Gesetzbuches
Zwar regelt auch das Handelsgesetz teilweise Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Einheiten, insbesondere zwischen Kaufleuten , aber es enthält ebenso Vorschriften über die Beziehungen zwischen Kaufleuten und Privatpersonen, z.B. Kunden, sowie die Regeln zur Buchführung und Bilanz von Kaufleuten und Unternehmen. Das Bürgerliche Gesetzbuch dagegen legt als privatrechtliches Gesetz fest, welche Rechte und Pflichten die Menschen im Verhältnis zueinander haben. Es soll die Freiheit jedes Einzelnen gewährleisten, seine Rechtsbeziehungen zu anderen selbstbestimmt und selbstverantwortlich zu regeln, und stellt dafür geeignete Handlungsformen, wie beispielsweise den Vertrag, zur Verfügung.
Aufbau des Bürgerlichen Gesetzbuches
Das Bürgerliche Gesetzbuch gliedert sich in fünf Bücher, die wiederum jeweils in mehrere Abschnitte und Titel unterteilt sind. Es beinhaltet 2.385 Paragraphen und erscheint zurzeit in der 74. Auflage (Rechtsstand vom 1. Oktober 2014). Auch im Internet ist das komplette Regelwerk einsehbar.
Der Allgemeine Teil enthält hauptsächlich Vorschriften über natürliche und juristische Personen, Sachen und Rechtsgeschäfte. Zudem sind in diesem Teil Vorschriften über Fristen und Termine, Anspruchsverjährung, Rechtsausübung und Sicherheitsleistung enthalten.
Das Recht der Schuldverhältnisse regelt beispielsweise Kaufverträge und andere Schuldverhältnisse, die durch Verträge begründet werden, aber auch gesetzliche Schuldverhältnisse, wie zum Beispiel die Schadensersatzpflicht eines Autofahrers, der einen Fußgänger anfährt.
Das Sachenrecht befasst sich mit dem Besitz und den Rechten an Sachen. Hier werden beispielsweise Nutzungsbefugnisse an einer Sache oder die Übertragung von Eigentum, wie z.B. Grundstücken, geregelt.
Das Familienrecht regelt Angelegenheiten der Eheschließung und –führung (auch für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften), der Verwandtschaft und der Adoption. Ferner sind hier Regelungen zum Sorgerecht und zur Vormundschaft enthalten.
Das Erbrecht regelt, wem das Vermögen einer Person nach deren Tod zufällt und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Hier sind insbesondere das Pflichtteilsrecht sowie die gesetzliche Erbfolge wichtige Inhalte.
Stellung des Bürgerlichen Gesetzbuches zu anderen Gesetzen
Das Bürgerliche Gesetzbuch sowie seine Nebengesetze, wie das Wohnungseigentumsgesetz oder das Produkthaftungsgesetz, gehören zum Allgemeinen Privatrecht. Aus diesem hat sich das Sonderprivatrecht, zu dem auch das Handelsrecht gehört, entwickelt. Das Bürgerliche Recht als allgemeineres Recht gilt dabei auch für die von den Sonderprivatrechten abgedeckten Lebensbereiche, sofern im Sonderprivatrecht keine spezielle Regelung enthalten ist.
Das Bürgerliche Gesetzbuch gilt also für Kaufleute neben dem Handelsgesetzbuch nur subsidiär, d.h. seine Gesetze treten neben denen des Handelsgesetzbuches zurück und gelten für Kaufleute nur dann, wenn das Handelsgesetzbuch keine Sonderregeln enthält.
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