Wertpapiere

Arten von Wertpapieren und deren Bewertung

Wertpapiere können einen nennenswerten Faktor im Vermögen von Unternehmen oder Privatpersonen darstellen. Dieser Artikel erläutert daher, welche Arten von Wertpapieren existieren und wie diese zum Bilanzstichtag zu bewerten sind.  

Was ist ein Wertpapier?

Ein Wertpapier ist eine Urkunde über Vermögensrechte. Dabei ist der Besitz dieser Urkunde Voraussetzung für die Ausübung des verbrieften Rechts. Je nach ihrer wirtschaftlichen Funktion lassen sich Wertpapiere in verschiedene Kategorien einteilen.  

Kategorien von Wertpapieren

Wertpapiere lassen sich einteilen in

  • Wertpapiere des Zahlungs- und Kreditverkehrs (z.B. Schecks, Wechsel),
  • Wertpapiere des Warenverkehrs (Lade- und Lagerschein),
  • Wertpapiere des Kapitalmarktes.

Wertpapiere des Kapitalmarktes setzen sich überwiegend aus den beiden großen Gruppen der Dividendenwerte (z.B. Aktien) und der festverzinslichen Wertpapiere (z.B. Pfandbriefe, Anleihen) zusammen. Die Dividendenpapiere machen den Besitzer zum Mitunternehmer und beteiligen ihn am Unternehmenserfolg.

Festverzinsliche Wertpapiere dagegen sind Gläubigerpapiere. Zu den wichtigsten Zinspapieren zählen Staatsanleihen, Hypothekenpfandbriefe und Kommunal- und Industrieobligationen. Der Aussteller der Schuldurkunde verpflichtet sich dem Kreditgeber gegenüber zu einer Leistung, die in der Regel aus einer laufenden festen Verzinsung und Rückzahlung des Darlehensvertrages besteht. Die Zinsen werden nachträglich entweder jährlich oder seltener auch halbjährlich zu bestimmten Zinsterminen ausgezahlt.

Ausweis der Wertpapiere in der Bilanz

Gemäß dem Handelsgesetzbuch sind Wertpapiere für den Zweck der Bilanzierung in folgende Positionen zu trennen:

A. Anlagevermögen:           
    III. Finanzanlagen:  

B. Umlaufvermögen:
    III. Wertpapiere:  

Durch die Trennung der Wertpapiere in solche des Anlage - und solche des Umlaufvermögens  wird aufgezeigt, dass ein Unternehmen mit dem Erwerb von Wertpapieren unterschiedliche Absichten realisieren kann: zum einen als langfristige Vermögensanlage, zum anderen als kurzfristige Liquiditätsreserve.

Wertpapiere des Kapitalmarktes zählen zum Anlagevermögen, wenn sie mit der Absicht einer engen wirtschaftlichen Verbindung oder einer Einflussnahme auf andere Unternehmen erworben wurden. Davon ist bei einem Anteilsbesitz von mindestens 20 % auszugehen. In diesem Fall sind die Wertpapiere in der Bilanz als Beteiligung auszuweisen. Ebenfalls zum Anlagevermögen gezählt werden Wertpapiere, die zum Zwecke der langfristigen Vermögensanlage angeschafft wurden. In diesem Fall sind sie als Wertpapiere des Anlagevermögens auszuweisen.

Zum Umlaufvermögen gehören Wertpapiere, wenn sie dem Unternehmen nur vorübergehend als Liquiditätsreserve oder als Spekulationsobjekt dienen sollen. In diesem Fall sind sie als Wertpapiere des Umlaufvermögens auszuweisen.  

Bewertung der Wertpapiere zum Bilanzstichtag

Am Ende des Geschäftsjahres muss der vorhandene Wertpapierbestand mittels Inventur erfasst und mit dem Niederstwert gebucht werden. Dabei gelten für Wertpapiere des Anlage - und des Umlaufvermögens unterschiedliche Regeln:

  • Wertpapiere des Anlagevermögens dürfen bei mehreren zulässigen Wertansätzen mit dem niedrigsten Wertansatz angesetzt werden (sogenanntes „mildes Niederstwertprinzip “).
  • Wertpapiere des Umlaufvermögens müssen dagegen mit dem niedrigsten zulässigen Wertansatz angesetzt werden (sogenanntes „strenges Niederstwertprinzip“).
  • Nebenkosten sind anteilig zu berücksichtigen.